Liebe Kunden und Geschäftspartner,
auch dieses Jahr brachte neue Herausforderungen mit sich. Dennoch blicken wir optimistisch in die Zukunft und hoffen auf ruhigere Zeiten. Mit diesem Hoffnungsschimmer möchten wir Ihnen und Ihren Lieben wundervolle Festtage und friedliche Weihnachten wünschen. (mehr …)
Die von den Koalitionsfraktionen ins Auge gefassten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom können nach dem Willen der Bundestagsmehrheit greifen. Mit ihnen sollen die Folgen der stark gestiegenen Preise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Nun billigte auch der Bundesrat die Gesetze.
Schließen Mieter bei einem Umzug keinen Vertrag mit einem Stromversorger ab, landen sie automatisch in der Grundversorgung. Im aktuellen Fall wurden jedoch bei Abschluss des Vertrags die Zählernummern vertauscht – und der Streit um die Abrechnung begann.
Eine Berliner Wohnimmobiliengesellschaft hatte im Zuge der Betriebskostenabrechnung Kosten für das „Behältermanagement“ in Rechnung gestellt. Mieter waren damit nicht einverstanden und zogen vor Gericht – der Bundesgerichtshof (BHG) gab nun der Vermieterin Recht.
Seit 2005 wird der Heizspiegel von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online herausgegeben – einen so starken Anstieg der Kosten gab es noch nie. co2online weist auf Sparpotenziale hin.
Vermieter und Vermieterinnen müssen sich ab Januar an der CO2-Steuer für Erdgas, Heizöl und Fernwärme beteiligen. Das neue Stufenmodell legt fest, wer wie viel zahlen muss. Die Teilung der Kosten soll Mieter und Mieterinnen entlasten und Vermieter zu energetischen Sanierungen anregen.
In einer Sondersitzung hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden gebilligt. Das Gesetz kann nun in Kraft treten und die Abschlagszahlung für den Monat Dezember kann ausgesetzt werden. Wer jedoch im Dezember die Heizung voll aufdreht, wird trotzdem zahlen müssen.
Angesichts steigender Strom- und Heizkosten möchten viele Menschen weniger heizen und auf den Komfort warmer Zimmer verzichten. Doch das ist nicht immer eine gute Idee: zu kühle Räume begünstigen die Schimmelbildung und verursachen Schäden an der Bausubstanz. Auch Mieter sind in der Pflicht, Schäden zu vermeiden.
Die geplante Gasumlage wurde von der Bundesregierung gekippt, stattdessen wurden weitere Entlastungen der Bürger entschieden. Manch einer hat dem Überblick über die aktuelle Lage verloren. Vieles ist beschlossen, einige Entscheidungen stehen noch aus.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) gab einer Mieterin Recht, die vom Jobcenter die Übernahme der Kosten für die Anschaffung und Installation eines neuen Gasheizofens forderte. Grund für den Rechtsstreit und das Urteil war eine Klausel im Mietvertrag.