Der Förderstopp verschiedener KfW-Programme kam unerwartet. Nun haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.
Plötzlicher Förderstopp & offene Anträge
Am 24. Januar stoppte die Bundesregierung ohne Ankündigung die Förderprogramme Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus / -gebäude 40 im Neubau (EH/EG40) sowie den Programmbereich Energetische Sanierung. Die Gründe dafür waren die enorme Antragsflut sowie ausgeschöpfte Mittel. Zu diesem Zeitpunkt lagen jedoch rund 24.000 eingegangene, aber noch nicht bearbeitete Anträge vor.
Lösung für offene Anträge steht
Nun gaben die Ministerien in einer gemeinsamen Presserklärung bekannt, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Dies soll eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen bieten. Alle Antragssteller, die ihren Antrag bis einschließlich 23. Januar gestellt haben, bittet die KfW um Geduld, da es zu Verzögerungen kommen kann.
Wirtschaftsminister Habeck gab zudem bekannt, dass das Förderprogramm EH-40 neu aufgesetzt, bei einer Milliarde Euro gedeckelt werden und auch zeitlich befristet werden soll.
Aktueller Beitrag
Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen bis zum 30. September 2024 einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Für Vermieter und Eigentümer mit mehr als neun Wohneinheiten endete die Frist bereits im September 2023. Dies legt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSimiMaV) fest.