In den Mietspiegel fließen ab sofort die vergangenen sechs, statt bisher vier Jahre ein. Die Änderung ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Einfluss auf Mieterhöhungen
Das „Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete“ wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Mit dem Gesetz sollen kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes abgefangen und der Anstieg der Mieten verlangsamt werden. Bis Ende 2020 können Mietspiegel mit dem Stichtag 1. März 2020 noch nach der der alten Regelung erstellt werden.
Eigentümerverband kritisiert Regelung
Der Verband „Haus und Grund“ kritisiert die Änderung scharf und bezeichnet sie als „Mietspiegelmanipulation“. Der Verband befürchtet, dass dieser Eingriff in die ortsübliche Vergleichsmiete die Akzeptanz von Mietspiegeln unter den vier Millionen privaten Vermietern erheblich untergraben werde. „Diese offene Manipulation der Mietspiegel wird die bisherige befriedende Funktion der Mietspiegel in den Städten und Gemeinden spürbar beeinträchtigen“, gab Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke zu bedenken. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Große Koalition ein über Jahrzehnte gut funktionierendes System beschädige.
Erneuerbare Energien haben im Jahr 2019 fast 43 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt. Dies geht aus einer aktuellen Meldung des BDEW (Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) hervor.
Kontinuierlicher Anstieg
Regenerative Quellen wie Wasser, Wind, Sonne oder zum Beispiel Biomasse spielen bei der Stromerzeugung eine zunehmend größere Rolle – auch die Nachfrage der Verbraucher nach „grünem Strom“ steigt. 2017 wurden 36,3 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt, 2018 waren es 38,2 Prozent und im Jahr 2019 wird der Wert voraussichtlich bei knapp 43 Prozent liegen.
Windkraftanlagen mit größtem Anteil
Insgesamt wurden über 244 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) aus erneuerbaren Energien erzeugt. Aufgrund des windreichen Wetters trugen Windkraftanlagen an Land mit 104 Mrd. kWh den größten Anteil bei (2018: 90,9 Mrd. kWh). Photovoltaikanlagen lieferten rund 45 Mrd. kWh (2018: 44,0 Mrd. kWh), dicht gefolgt von Biomasse mit ebenfalls fast 45 Mrd. kWh (2018: 44,6 Mrd. kWh). Die höchste Zuwachsrate verzeichnete Wind offshore mit fast 25 Prozent auf über 24 Mrd. kWh (2018: 19,5 Mrd. kWh). Wasserkraftanlagen lieferten 21 Mrd. kWh (2018: 17,9 Mrd. kWh).
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
Das Jahr neigt sich dem Ende, deshalb möchten wir die Gelegenheit nutzen, uns bei Ihnen für ein erfolgreiches und spannendes Jahr 2019 zu bedanken.
Wir freuen uns auf ein weiteres neues Jahr und gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Genießen Sie ein paar erholsame und schöne Tage; wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben viel Glück, Gesundheit und Erfolg im Jahr 2020!
Begrüße das neue Jahr vertrauensvoll und ohne Vorurteile, dann hast du es schon halb zum Freunde gewonnen.
[Novalis (1772 – 1801)]
Ein geerbtes Haus auf einem schönen Grundstück, ein Schnäppchen oder gar ein baufälliger Altbau: Grundstücksbesitzer entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen für einen Hausabriss. Doch was kostet ein Abriss und welche Faktoren spielen eine Rolle?
Der „normale“ Abriss eines Wohngebäudes kostet zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Bauchsachverständige können Grundstücksinteressenten und -besitzern dazu beraten, ob ein Abriss finanziell sinnvoll ist. Ist der Abriss notwendig oder bereits entschieden, sollten sich Eigentümer mindestens zwei Kostenvoranschläge einholen und diese miteinander vergleichen.
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
keine Sorge: Sie müssen nicht besinnlich sein; Hauptsache, Sie haben eine gute Zeit und genießen die Feiertage.
Zum Jahresende noch einmal Zeit mit den Lieben verbringen, Ausspannen oder gutes Essen genießen – wie auch immer Ihr Fest aussieht: Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten und entspannte Feiertage!
Weihnachten – Es war immer mein schönstes Fest.
[Theodor Storm (1817 – 1888)]
Diese Frage hat eine Studie des BDEW (Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) aufschlussreich beantwortet. In Deutschland besteht nach wie vor Sanierungsbedarf: Das Durchschnittsalter der Heizungsanlagen liegt bei 17 Jahren. Erfreulich: Wenn saniert wird, wird häufiger auf erneuerbare Energien zurückgegriffen.
Viel Sanierungsbedarf, Trend jedoch positiv
Deutschlands Heizungsanlagen sind im Schnitt 17 Jahre alt. In 40 Prozent der Wohnungen sind die Heizungen 20 Jahre und älter, fast jede vierte Heizung ist sogar älter als 25 Jahre – diese sollten ausgetauscht werden. Leitungsgebundenen Energieträger wie Erdgas, Fernwärme und Strom werden heute deutlich häufiger zur Beheizung von Wohnungen eingesetzt als noch vor zehn Jahren – rund zwei Drittel der Wohngebäude werden inzwischen damit versorgt. In Deutschland hat Erdgas mit 48,2 Prozent den mit Abstand größten Marktanteil.
In rund 275.000 Gebäuden wurde in den letzten zehn Jahren von Ölheizungen auf Erdgas umgestellt, in rund 17.000 Gebäuden von Öl auf Fernwärme. Die aktuelle Infrastruktur würde ausreichen, um rund 2,7 Millionen Wohngebäude von Ölheizungen auf Erdgas oder Fernwärme umzustellen.
In einer aktuellen Meldung empfiehlt der Verein Privater Bauherren (VPB), bei Bauarbeiten, die im Winter durchgeführt werden, auf die Temperaturen zu achten. Nicht alle Materialien vertragen niedrige Temperaturen.
Typisch: Frostbedingte Schäden
Ärgerlich, wenn der frisch aufgebrachte Putz bereits nach kurzer Zeit Risse aufzeigt – deshalb ist es umso wichtiger, auf die optimale Verarbeitungstemperatur zu achten. Die Sachverständigen des VPB beobachten bei ihren Kontrollen häufig frostbedingte Schäden, weil Putze und Estriche nicht ausreichend Zeit zum Aushärten hatten. Zu den typischen Mängeln gehören Risse, unzureichende Erhärtung und Festigkeit, fehlende Untergrundhaftung sowie Hohlstellenbildung. Maßgeblich für die Verarbeitungstemperatur sind nicht nur die Lufttemperatur rings ums Gewerk, sondern auch die Außentemperatur und die Bauteiltemperatur, so der VPB.
Guter Rat: Temperaturen dokumentieren
Bauherren, die eine Baufirma beauftragt haben, sollten – vor allem in der Übergangszeit – stets die Außenluft- und die Raumlufttemperaturen sowie die relative Luftfeuchte innen dokumentieren. Stellt sich später heraus, dass die Baufirma Baustoffe falsch eingesetzt oder verarbeitet hat, muss sie die Schäden in Ordnung bringen.
Das Statistische Bundesamt teilt in einer aktuellen Pressemeldung mit, dass die Zahl der genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen immer weiter steigt. So warteten 2018 mehr als doppelt so viele Wohnungen auf Fertigstellung, wie zehn Jahre zuvor.
Steigende Nachfrage führt zum Baustau
Immobilienunternehmen, Politik und Bauverwaltungen versuchen der gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. Die jährlich erteilten Baugenehmigungen haben sich seit 2009 von etwa 178.000 auf fast 347.000 im Jahr 2018 nahezu verdoppelt. Der Höchstwert von mehr als 375.000 erteilten Baugenehmigungen wurde bereits im Jahr 2015 erreicht und ist seitdem leicht rückläufig.
Entscheidender für den bestehenden Wohnungsmangel ist jedoch die Situation des Bauüberhangs – also der Wohnungen, deren Bau zwar genehmigt ist, deren Fertigstellung jedoch auf sich warten lässt. Zwischen 2008 und 2018 hat sich der Bauüberhang bundesweit von rund 320.000 auf 693.000 genehmigte und noch nicht fertiggestellte Wohnungen mehr als verdoppelt. Derzeit warten Bauaufträge im Wert von rund 9,1 Milliarden Euro auf ihre Ausführung.
In der Adventszeit ist es üblich, die Wohnung weihnachtlich zu dekorieren. Allerorts leuchten Lichterketten, blinken Sterne und Weihnachtsmänner klettern Fassaden auf und ab. Doch wie viel Weihnachten müssen Vermieter und Nachbarn dulden?
Dekorieren der eigenen Wohnung
Innerhalb ihrer eigenen Wohnung dürfen Mieter und Eigentümer so viel dekorieren, wie sie möchten. Gegen dezenten Schmuck in den Fenstern und auf dem Balkon oder im Garten ist im Normalfall auch nichts einzuwenden. Problematisch wird es, wenn sich Nachbarn z. B. durch grelles Blinken gestört fühlen. Generell gilt: Weihnachtsbeleuchtung sollte zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden.
Achtung: Die Fassade gehört nicht zur Mietsache – wenn sich der Eigentümer am kletternden Weihnachtsmann stört, muss dieser entfernt werden.
Dekorieren von Gemeinschaftseigentum
Ganz anders sieht es bei Gemeinschaftseigentum aus, hierzu zählen z. B. der Hausflur, Keller- und Speicherräume. Stört sich ein Bewohner an der Dekoration, aufgestellten Kerzen oder sogar verwendeten Duftsprays, muss diese Störung unterlassen bzw. entfernt werden. Adventskränze, die an der eigenen Wohnungstüre befestigt sind, müssen Nachbarn jedoch dulden. Weihnachtsdekoration darf weder Fluchtwege behindern, noch Brandgefahr bergen – im Schadensfall haftet derjenige, der die Dekoration aufgestellt hat.
Sturm- und Hagelschäden sind durch nahezu jede Gebäudeversicherung abgedeckt. Doch wie sieht es mit anderen Elementarschäden, wie Überschwemmung, Starkregen oder Schneedruck aus? Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) sagt dazu: Die Mehrheit der Gebäude in Deutschland ist in solchen Fällen nicht versichert.
Versicherungsschutz fehlt
Schäden, die durch Erdbeben, Starkregen, Überschwemmung oder zum Beispiel Schneedruck verursacht werden, sind durch die obligatorische Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Hier müssen Eigentümer eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden abschließen. Im Bundesdurchschnitt verfügen jedoch nur 43 Prozent der Häuser über diesen zusätzlichen Schutz, so der GdV.
Guter Rat: Versicherung prüfen
Viele Eigentümer wissen gar nicht genau, was ihre Versicherung abdeckt. Vor allem wenn, wenn der Abschluss schon Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt, herrscht Unklarheit. In jedem Fall lohnt sich ein kritischer Blick in die eigenen Unterlagen oder eine Nachfrage bei der Versicherung. Ratsam ist es auch, verschiedene Versicherungen miteinander zu vergleichen. Jedoch sollte nicht der Preis ausschlaggebend sein, sondern vor allem die Leistungen und die Erstattungsrichtlinien.