Die Strom- und Gaspreise fallen bereits seit einiger Zeit. Inzwischen geben immer mehr Strom- und Gasanbieter die fallenden Preise an die Kunden weiter. Doch lohnt sich ein Wechsel? Worauf sollten Verbraucher aktuell achten?
Wer sollte wechseln?
Die Verbraucherzentrale rät Menschen, die aktuell deutlich über Preisbremsenniveau für Strom oder Gas zahlen, einen Tarifvergleich durchzuführen und ggf. zu wechseln. Jeder Haushalt kann den Stromanbieter wechseln, einen Vertrag mit dem Gasanbieter haben in der Regel nur Eigentümer, Vermieter oder Mieter mit Gasetagenheizung. Auch Haushalte mit Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe können den Energieanbieter wechseln.
Den neuen Anbieter solle man sich genau anschauen und zum Beispiel auch die Bewertungen anderer Kunden lesen und nach negativen Bewertungen suchen. Wird dort häufig über untergeschobene Verträge, Ärger mit Kündigungen oder nicht ausbezahlten Prämien berichtet, sollten Verbraucher von diesem Anbieter Abstand nehmen.
Preisgarantie: ja oder nein?
Die Verbraucherzentrale rät – bei akzeptablen Tarifangeboten – eine Vertragslaufzeit von etwa einem Jahr in Verbindung mit einer Preisgarantie zu wählen. Kürzere Vertragslaufzeiten machen zwar flexibler, jedoch können sie mitunter zu früheren ordentlichen Kündigungen durch den neuen Anbieter und neuen Vertragsangeboten mit schlechteren Preiskonditionen führen. In diesem Fall besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht.
Aktueller Beitrag
Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen bis zum 30. September 2024 einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Für Vermieter und Eigentümer mit mehr als neun Wohneinheiten endete die Frist bereits im September 2023. Dies legt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSimiMaV) fest.