Die Bundesregierung sieht vor, dass Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ab April ihre Miete für bis zu sechs Monate nicht an den Vermieter zahlen, keine Kündigung befürchten müssen. Diese Maßnahme soll auf bis zu zwölf Monate ausgeweitet werden können. Bis zu zwei Jahren sollen sie Zeit haben, die ausstehenden Mieten zu begleichen. Viele private Vermieter können sich diesen finanziellen Ausfall nicht leisten.Haus und Grund fordert Korrekturen
Vermieter müssen, trotz den Mietausfalls, alle laufenden Kosten, zum Beispiel Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser und Abfallbeseitigung, weiter begleichen.
Durch die neue Regelung wären Vermieter gezwungen, ihren Mietern einen Kredit in Höhe von sechs bis zwölf Monatsmieten zu gewähren. Insbesondere privaten Vermietern, die von der Miete ihren Lebensunterhalt bestreiten, kann diese Regelung zum Verhängnis werden.
Um Vermieter zu schützen, fordert der der Eigentümerverband Haus und Grund die folgenden Korrekturen an der neuen Regelung:
1. Der coronakrisenbedingte Einkommensausfall muss vom Mieter nachgewiesen werden, da Vermieter die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mieter nicht kennen können.
2. Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt. Denn nur er kann Miete aus dem Sozialsystem erlangen.
3. Es muss einen Anspruch des Vermieters auf Unterstützung aus einem Wohn- und Mietenfonds geben.
Aktueller Beitrag
Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen bis zum 30. September 2024 einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Für Vermieter und Eigentümer mit mehr als neun Wohneinheiten endete die Frist bereits im September 2023. Dies legt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSimiMaV) fest.