Wege verbreitern, Stufen reduzieren, Aufzüge und Treppenlifte oder ein barrierefreies Badezimmer: seit dem 13. Juli können wieder Zuschüsse für barrierefreies Wohnen beantragt werden. 75 Millionen Euro sind diesmal im Topf – im kommenden Jahr ist eine Erhöhung der Mittel geplant.
Wer wird gefördert?
Ab sofort können Privatpersonen mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen. Die Antragstellung ist nur möglich, wenn noch keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ gewährt Kredite in Höhe von bis zu 50.000 Euro mit aktuell 2,88 Prozent effektivem Jahreszins und richtet sich an Personen, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die Barrieren in der Wohnung reduzieren und vor Einbruch schützen. Die KfW-Bank nennt sieben Kategorien:
Auch beim Einbruchschutz werden verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren oder Einbruch- und Überfallmeldeanlagen gefördert.
Im Jahr 2024 möchte das Bauministerium die Mittel für altersgerechtes Umbauen von 75 auf 150 Millionen Euro erhöhen.
Aktueller Beitrag
Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen bis zum 30. September 2024 einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Für Vermieter und Eigentümer mit mehr als neun Wohneinheiten endete die Frist bereits im September 2023. Dies legt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSimiMaV) fest.